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Wasserverbände; Beratung und Rechtsaufsicht

Wasserverbände sind im Bereich der Wasserwirtschaft tätig. Sie dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder.

Aufsichtsbehörden im Sinn des Wasserverbandsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes sind die Kreisverwaltungsbehörden.

Synonyme:

Lebenslagen: Fach- und Rechtsaufsicht

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.