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Möchte Ihr Unternehmen Telekommunikationskabel für öffentliche Telekommunikationsnetze in Straßen verlegen, benötigen Sie die Zustimmung des Wegebaulastträgers. In der Regel ist das die betreffende Stadt oder Gemeinde.
Dafür sollten Sie sich vorher von der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Wegerecht übertragen lassen, das Sie grundsätzlich zur Nutzung der Straßen berechtigt. Hat Ihnen die BNetzA das Wegerecht übertragen, hat die Stadt oder Gemeinde Ihnen in der Regel die Zustimmung zu erteilen, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um Telekommunikationslinien handelt, die öffentlichen Zwecken dienen. Zudem ist die Wegenutzung dann für Sie unentgeltlich.
Es besteht für Sie keine gesetzliche Verpflichtung, die Übertragung zu beantragen.
In Ihrem Antrag an die BNetzA müssen Sie das Gebiet angeben, für welches Sie das Nutzungsrecht beantragen.
Die Übertragung des Wegerechts gilt für die Zeit, in der Ihr Telekommunikationsunternehmen öffentlich tätig ist.
Synonyme: Änderung von Telekommunikationslinien, Application for right of way, Apply for a right of way, Beantragung Wegerecht, BNetzA, Bundesnetzagentur, Cable conduits, Empty conduit network, Empty conduits, Federal Network Agency, Kabelkanalrohre, Laying telecommunication lines, Leerrohre, Leerrohrnetz, License, Lizenz, Modification of telecommunication lines, Nutzungsberechtigung, Nutzung von Telekommunikationslinien, Öffentliche Telekommunikationslinien, Öffentliche Telekommunikationsnetze, Passive infrastructure, Passive Infrastruktur, Passives Telekommunikationsnetz, Passive telecommunications network, Public telecommunications lines, Public telecommunications networks, Right of use, Right of way, Telecommunications cable systems, Telecommunications line, Telecommunications network, Telekommunikationskabelanlagen, Telekommunikationslinie, Telekommunikationsnetz, Transfer of right of way, Übertragung Wegerecht, Use of telecommunication lines, Verlegung Telekommunikationslinien, Wegerecht, Wegerecht beantragen
Lebenslagen: Erschließung und Infrastruktur
Autor: Super-Admin
Mit diesem Onlinedienst können Sie Wegerechte für Telekommunikationslinien und -netze einfach elektronisch beantragen und die weitere Verfahrenskorrespondenz mit der Bundesnetzagentur elektronisch abwickeln.
Es gibt keine Frist.
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