Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Für Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b.A., Qualitätsperlweine b.A. und Sekte b.A. dürfen als geografische Herkunftsbezeichnungen nur Lagenamen verwendet werden, die in die Weinbergsrolle eingetragen sind und deren Rebflächen in einer oder mehreren Gemeinden desselben Anbaugebietes belegen sind. Für Qualitätsweine und Prädikatsweine dürfen nur Gewannebezeichnungen verwendet werden, die in der Weinbergsrolle eingetragen sind und wenn die Weine den strengen Vorgaben des § 19 Abs. 11 BayWeinRAV entsprechen.
Synonyme:
Lebenslagen: Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse
Autor: Super-Admin
Eintragung von Lagen und Bereichen
Widerspruch und verwaltungsgerichtliche Klage
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.