Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Durch Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust und dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen.
Daher werden Vertreterinnen und Vertretern bestimmter Berufsgruppen durch das Geldwäschegesetz spezifische Pflichten auferlegt, die zu einer Verhinderung von Geldwäsche bzw. des Missbrauchs seriöser Unternehmen zur Geldwäsche beitragen sollen.
Wenn Sie Informationen zu möglichen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz haben, können Sie diese der zuständigen Aufsichtsbehörde personalisiert oder anonym mitteilen.
Hinweise stellen eine wichtige Erkenntnisquelle für die Aufsichtsbehörden von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten dar. Solche Hinweise können beispielsweise vertrauliche Informationen beinhalten, die Hinweisgeber aus ihren Beschäftigungsverhältnissen oder aus sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnissen erfahren.
Die zuständigen Aufsichtsbehörden gehen jedem Hinweis nach und prüfen, ob ein Verstoß gegen aufsichtsrechtlich relevante Bestimmungen vorliegt.
Zuständig für die Entgegennahme von Hinweisen, die Rechtsanwälte betreffen, ist die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin seinen oder ihren Sitz hat (§ 50 Nr. 3 des Geldwäschegesetzes i.V.m. § 60 der Bundesrechtsanwaltsordnung). Im BayernPortal werden die Kontaktdaten unter "Für Sie zuständig" angezeigt, wenn Sie den Ort angeben.
Synonyme: Geldwäsche, Geldwäschegesetz, Hinweisgebersystem, Verstoß gegen Sorgfaltspflichten
Lebenslagen: Terrorabwehr
Autor: Super-Admin
Geldwäsche und – erst Recht – Terrorismusfinanzierung sind schwerwiegende Straftaten. Rechtsanwälte sind der Gefahr ausgesetzt, für Zwecke der Geldwäsche und auch der Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, weil die Vertraulichkeit des Mandats in besonderem Maße vor staatlichem Zugriff geschützt ist. Deshalb gibt das Geldwäschegesetz, abhängig vom Mandat, Rechtsanwälten besondere Pflichten auf, die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschweren bzw. aufzudecken ermöglichen sollen. Bei der Kontrolle der Rechtsanwälte setzt das Gesetz verstärkt auf die Weitergabe von Informationen durch Hinweisgeber. Als Hinweisgeber steht Ihnen hier ein standardisiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung, das Ihnen absolute Anonymität garantiert. Die Gewährleistung Ihrer Anonymität durch dieses System ist durch unabhängige Stellen zertifiziert. Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen als Hinweisgeber ist unmöglich, solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.