Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Der Beruf des Wirtschaftsprüfers bzw. der Wirtschaftsprüferin kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft benötigt die staatliche Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer. Als Rechtsform sind alle europäischen Gesellschaften, Gesellschaften nach deutschem Recht oder Gesellschaften nach dem Recht eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat zugelassen. Zu beachten ist, dass die Mehrheit der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafter Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen oder in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat zugelassene Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüferinnen sein müssen.
Synonyme:
Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.