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Wirtschaftsprüfungsexamen; Beantragung der Zulassung

Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Damit Sie zum Examen zugelassen werden, müssen Sie

  • eine bestimmte Vorbildung,
  • entsprechende Berufspraxis und
  • konkrete Prüfungstätigkeit

nachweisen können.

Prüfungen zum Wirtschaftsprüfungsexamen finden jeweils im ersten und im zweiten Halbjahr eines Jahres statt.

Synonyme: Anmeldung Modulprüfung, Anmeldung Wirtschaftsprüferexamen, Anmeldung Wirtschaftsprüfungsexamen, Modularisierung Wirtschaftsprüfungsexamen, Wirtschaftsprüfer Examen, Wirtschaftsprüferordnung, Wirtschaftsprüfer Prüfung, Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung, WP Examen

Lebenslagen: Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Anmeldefristen:

  • Wenn Sie die Prüfung im ersten Halbjahr ablegen möchten: 31. August des Vorjahres
  • Wenn Sie die Prüfung im zweiten Halbjahr ablegen möchten: letzter Februartag (28. beziehungsweise 29. Februar) desselben Jahres

Sie beantragen die Zulassung immer zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Sie können den Antrag nicht im Voraus für einen späteren Prüfungstermin stellen.

Diese Fristen gelten auch, wenn Sie sich zu einer Modulprüfung anmelden oder die Prüfung wiederholen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Anmeldung ModulprüfungAnmeldung WirtschaftsprüferexamenAnmeldung WirtschaftsprüfungsexamenModularisierung WirtschaftsprüfungsexamenWirtschaftsprüfer ExamenWirtschaftsprüferordnungWirtschaftsprüfer PrüfungWirtschaftsprüferprüfungsverordnungWP Examen

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.