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Witwen- und Witwerrente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Beantragung für frühere Ehepartnerinnen oder -partner

Die „Witwen- und Witwerrente für frühere Ehegatten“ ist eine besondere Variante der Witwen- und Witwerrente. Wenn Ihre frühere Ehepartnerin oder Ihr früherer Ehepartner infolge eines Versicherungsfalles verstorben ist, können Sie diese Rente erhalten. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Beispiel: Sie sind geschieden und bekommen Unterhalt. Die unterhaltspflichtige Person stirbt bei einem Arbeitsunfall. Die Rente ersetzt dann in gewissem Rahmen den Unterhalt.

Die Rente beträgt in der Regel bis zu 30 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person. In bestimmten Fällen erhalten Sie die Rente in Höhe von bis zu 40 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person. Das gilt, wenn Sie:

  • ein Kind erziehen,
  • älter als 47 Jahre alt sind oder
  • erwerbsgemindert, berufs- oder erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Es kann sein, dass neben Ihnen weitere Personen Anspruch auf die Rente haben, zum Beispiel wenn die verstorbene Person mehrmals verheiratet und geschieden war. In einem solchen Fall teilt sich die Rente je nach der Dauer der Ehe oder Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person auf.

Wenn Sie ein Einkommen haben, verringert sich die Rente.

Synonyme: Agricultural accident insurance benefits, Agricultural employers' liability insurance association, Benefits after death, Benefits for former life partners, Benefits for former registered partners, Benefits of former spouses, Cash benefits from agricultural accident insurance, Death benefits, Former husbands, Former life partners, Former wives, frühere Ehefrauen, frühere Ehemänner, frühere Lebenspartner, frühere Lebenspartnerinnen, Geldleistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Hinterbliebenenleistung, Hinterbliebenenrente, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Leistungen bei Tod, Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Leistungen frühere Ehegatten, Leistungen frühere eingetragene Lebenspartner, Leistungen frühere Lebenspartnerinnen, Leistungen nach dem Tod, Pension, Rente, Social insurance for agriculture, forestry and horticulture, Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau, Survivors' benefit, Survivors' pension, SVLFG, Widow, Widow's pension to former spouses, Widower, Widower's pension to former spouses, Witwe, Witwenrente an frühere Ehegatten, Witwer, Witwerrente an frühere Ehegatten

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Unfall

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten über das Portal „meine SVLFG“ beantragen.

Online-Antrag auf Witwen-/Witwerrente an frühere Ehegatten

Fristen:

  • Die monatliche Auszahlung beginnt 3 Monate nach dem Tod.
  • Sie erhalten die Rente höchstens 21 Monate lang.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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