Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Wenn die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages beginnt, wird Ihr vorhandenes Wohnförderkonto jährlich und schrittweise bis zum 85. Lebensjahr nachgelagert besteuert.
Alternativ können Sie Ihr Wohnförderkonto einmalig besteuern lassen. In diesem Fall wird Ihr Wohnförderkonto nur zu 70 Prozent besteuert. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen.
Synonyme: Altersvorsorgevertrag, Auflösungsbetrag, Auszahlungsphase, Eigenheimrenten-Förderung, Einmalbesteuerung, Haltefrist, nachgelagerte Besteuerung, Rentenbeginn, Riester-Vertrag, Verminderungsbetrag, Wohnförderkonto
Lebenslagen: Altersvorsorge
Autor: Super-Admin
Sie können die Auflösung Ihres Wohnförderkontos nicht rückwirkend beantragen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.