Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Wohnförderkonto; Beantragung einer Auskunft über den Stand

In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst. Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung zu Beginn der Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages.

Sofern Sie über den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos informiert werden möchten, können Sie die Feststellung dieses Kontos beantragen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erteilt hierzu einen Bescheid, aus dem Sie die Höhe Ihres Wohnförderkontos entnehmen können.

Synonyme: aktueller Stand Wohnförderkonto, Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, Altersvorsorgevertrag, Eigenheimrenten-Förderung, Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto, Feststellung Wohnförderkonto, Minderungsbeträge, nachgelagerte Besteuerung, Riester-Vertrag, Wohnförderkonto

Lebenslagen: Altersvorsorge

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.