Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Wohnsitz; Abmeldung

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen (z. B. bei Wegzug ins Ausland), müssen Sie sich bei Ihrer Meldebehörde abmelden.

Eine Abmeldung ins Ausland kann auch persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Nachweis der Identität der abmeldepflichtigen Person kann bei der elektronischen Abmeldung durch die Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Seriennummer des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes (§ 3 Abs. 1 Nr. 17 Bundesmeldegesetz) erfolgen. Teilen Sie der Meldebehörde ebenfalls die Zuzugsanschrift und den Staat mit, wenn Sie ins Ausland verziehen.

Wenn Sie eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnungen) aufgeben, müssen Sie die aufgegebene Wohnung persönlich abmelden. Sie können dies bei der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, tun. Die Meldebehörde benötigt für Ihre Abmeldung einen ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeschein und den Personalausweis oder den anerkannten und gültigen Pass bzw. das Passersatzpapier. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Abmeldescheins abgesehen werden, wenn Sie auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden. Die Meldebehörde am neuen Wohnort teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden.

Synonyme: abmeldung bei der meldebehörde, Adressenänderung, bayerisches meldegesetz, meldebehörde münchen, Meldegesetz Bayern, Meldewesen, ummelden, Ummeldung, umziehen, Umzug, Umzug außerhalb der Europäischen Union, Umzug innerhalb der Europäischen Union, umzumelden, von amts wegen abgemeldet, wohnsitz abmelden, Wohnsitzabmeldung, Wohnsitz ummelden, Wohnsitz abmelden, Abmeldung Wohnsitz, wohnung abmelden

Lebenslagen: Ab-, Um- und Anmeldungen, Allgemeines, Umzug außerhalb der EU, Umzug innerhalb der EU, Umzug innerhalb einer Gemeinde, Umzug innerhalb von Deutschland

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich hier abmelden.

Abmeldung ins Ausland

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszug erfolgen. Frühestmöglicher Zeitpunkt einer Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor dem Auszug.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

abmeldung bei der meldebehördeAdressenänderungbayerisches meldegesetzmeldebehörde münchenMeldegesetz BayernMeldewesenummeldenUmmeldungumziehenUmzugUmzug außerhalb der Europäischen UnionUmzug innerhalb der Europäischen Unionumzumeldenvon amts wegen abgemeldetwohnsitz abmeldenWohnsitzabmeldungWohnsitz ummelden, Wohnsitz abmelden, Abmeldung Wohnsitzwohnung abmelden

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.