Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, wird im Melderecht zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung unterschieden. Wohnungen im Ausland bleiben bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung unberücksichtigt, auch wenn sie objektiv die Kriterien einer Hauptwohnung erfüllen würden.
Die Hauptwohnung von alleinstehenden Personen ist die Wohnung, die im Zeitraum eines Jahres vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Führt der Vergleich der Aufenthaltszeiten in den jeweiligen Wohnungen zu keinem eindeutigen Ergebnis, kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. Wesentliche Kriterien hierfür können sein: Die Art der Wohnung, persönliche Bindungen oder gesellschaftliche Aktivitäten (z.B. die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen).
Hauptwohnung einer verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Ehe- bzw. Lebenspartner oder der Familie.
Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Personen, die dauernd getrennt leben, gelten die gleichen Kriterien wie für alleinstehende Personen.
Bei Minderjährigen ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Bei einem entsprechenden Antrag gilt dies auch für Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt.
Synonyme: gemeldet, Hauptwohnsitz, Hauptwohnung, melden, Meldewesen, Nebenwohnsitz, Nebenwohnungen, umgezogen, umziehen, Umzug, umzumelden, wohnen, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzanmeldung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung
Lebenslagen: Ab-, Um- und Anmeldungen, Allgemeines, Umzug innerhalb einer Gemeinde, Umzug innerhalb von Deutschland
Autor: Super-Admin
Wenn sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach dieser Änderung der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.