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Grundsätzlich müssen Sie Waren bei der Zollstelle anmelden, die für den Ort zuständig ist, an dem sich die Waren befinden.
Wenn Ihr Unternehmen Waren an unterschiedlichen Zollstellen anmeldet, können Sie die zentrale Zollabwicklung (Centralised Customs Clearance, CCL) beantragen.
Die zentrale Zollabwicklung ermöglicht es Ihnen, Einfuhr- und Ausfuhrformalitäten über ein einziges Zollamt an Ihrem Sitz abzuwickeln – unabhängig davon, wo sich die Ware in der Europäischen Union (EU) befindet.
Sie können die zentrale Zollabwicklung für folgende Verfahren beantragen:
Folgendes sollten Sie bei der zentralen Zollabwicklung beachten:
Wenn Sie die Bewilligung der zentralen Zollabwicklung haben, führt das zuständige Hauptzollamt regelmäßige Prüfungen (Monitoring) durch, ob die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen und ob Sie die mit der Bewilligung einhergehenden Verpflichtungen einhalten.
Synonyme: Active refinement, AEO-C, aktive Veredelung, Ausfuhr, Authorized Economic Operator, Authorized Economic Operators, Bonded warehouse, CCL, Central customs clearance, centralised clearance, Centralised Customs Clearance, centralized clearance, Centralized Customs Clearance, Cross-member state processing, Customs, Einfuhr, End use, Endverwendung, EU Trader Portal, EU-Trader-Portal, Export, Free traffic, Freier Verkehr, Gestellung, Import, mitgliedsstaatenübergreifende Abwicklung, Ort der Anmeldung, Ort der Gestellung, Passive refinement, passive Veredelung, Place of presentation, Place of registration, Presentation, Re-export, Temporary use, vorübergehende Verwendung, Wiederausfuhr, Zentrale Zollabwicklung, Zoll, Zolllager, Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Lebenslagen: Zölle und Zollpapiere
Autor: Super-Admin
Über das EU-Trader-Portal (EU-TP) können Sie ausgewählte Bewilligungen online beantragen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten gelten.
Es gibt keine Frist.
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