Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Grundsätzlich sind Waren bei der Zollstelle anzumelden, die für den Ort zuständig ist, an dem sich die Waren befinden. Die zentrale Zollabwicklung ermöglicht es Ihnen jedoch, eine Zollanmeldung bei einer zentral zuständigen Zollstelle abzugeben – auch wenn sich die Waren zum Zeitpunkt der Anmeldung an einem anderen Ort befinden. Der in der Bewilligung festgelegte Ort der Anmeldung und der Ort der sogenannten Gestellung fallen somit auseinander. Gestellung bedeutet, der Zollstelle eine Ware bereitzustellen.
Sie können die zentrale Zollabwicklung zur Zeit für die Überführung in die folgenden Verfahren beantragen:
Im Zusammenhang mit der zentralen Zollabwicklung sind unter anderem zu beachten:
Zuständig für den Antrag ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist.
Auch nach der Erteilung der Bewilligung prüft das zuständige Hauptzollamt regelmäßig und fortlaufend,
Synonyme: aktive Veredelung, Ausfuhr, centralised clearance, Endverwendung, EU-Trader-Portal, Freier Verkehr, Gestellung, mitgliedsstaatenübergreifende Abwicklung, Ort der Anmeldung, Ort der Gestellung, passive Veredelung, vorübergehende Verwendung, Wiederausfuhr, Zentrale Zollabwicklung, Zoll, Zolllager
Lebenslagen: Zölle und Zollpapiere
Autor: Super-Admin
Sie können über das EU-Trader-Portal (EU-TP) ausgewählte Bewilligungen elektronisch beantragen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten gelten.
Im Antragsverfahren müssen Sie keine Fristen beachten.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.