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Zoll; Anmeldung von Waren bei Transport für NATO- oder Partnerstreitkräfte

Waren für bestimmte ausländische Streitkräfte können nach den Regelungen des Truppenzollrechts ohne Zollabgaben nach Deutschland eingeführt werden. Die Waren müssen bestimmt sein

  • für die Streitkräfte anderer NATO-Staaten,
  • NATO-Hauptquartiere in Deutschland oder
  • für die Streitkräfte von Staaten, die am NATO-Programm „Partnerschaft für den Frieden“ (PfP) teilnehmen.

Die Waren können durch die ausländischen Streitkräfte selbst oder private Dienstleister befördert werden. Im Rahmen der Übergabe an die ausländischen Streitkräfte müssen die Waren bei der Zollstelle zur Truppenverwendung angemeldet werden.

Auch nach der Beförderung bleiben die Waren während der gesamten Verwendung durch die Streitkräfte unter zollamtlicher Überwachung. Sollen sie zu anderen Zwecken verwendet werden, etwa an nicht begünstigte Personen oder Firmen weitergegeben werden, müssen weitere zollrechtliche Regelungen beachtet werden.

Synonyme: Außertarifliche Zollbefreiung, Formblatt 302, Nationales Zollverfahren, NATO, NATO-Hauptquartierprotokoll, NATO-Truppenstatut, NATO-Vertragsstaaten, Partnerschaft für den Frieden, Partnership for Peace, PfP-Vertragsstaaten, Truppenverwendung, Zollbefreiung, zollfrei, Zollfrei, Zollfreiheit

Lebenslagen: Zölle und Zollpapiere

Autor: Super-Admin

Fristen:

Da das deutsche Truppenzollrecht keine besonderen Fristen vorsieht, gelten die Fristen des EU-Zollrechts.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

Außertarifliche ZollbefreiungFormblatt 302Nationales ZollverfahrenNATONATO-HauptquartierprotokollNATO-TruppenstatutNATO-VertragsstaatenPartnerschaft für den FriedenPartnership for PeacePfP-VertragsstaatenTruppenverwendungZollbefreiungzollfreiZollfreiZollfreiheit

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.