Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Das Unionsversandverfahren erleichtert den Warenverkehr und die Zollförmlichkeiten beim Transport von Waren zwischen 2 Mitgliedsstaaten des Zollgebiets der Europäischen Union (EU). Waren im Unionsversandverfahren werden erst am endgültigen Bestimmungsort verzollt, ohne dass Einfuhrabgaben oder Zollförmlichkeiten bei Grenzübertritten während des Transports fällig werden.
Als Luftverkehrsgesellschaft oder Schifffahrtsgesellschaft können Sie die Nutzung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung beantragen, um Waren in das Unionsversandverfahren zu überführen. Um diese Verfahrensvereinfachung nutzen zu können, müssen Sie einen elektronischen Antrag stellen.
Im Luftverkehr können Sie die Waren nach entsprechend erteilter Bewilligung auch zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) und den Ländern der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) befördern.
Synonyme: Electronic Transport Document, ETD, Luftverkehr, Luftverkehrsgesellschaften, Schifffahrtsgesellschaft, Seeverkehr, T1, T2, Unionsversandverfahren, Vereinfachung im Versandverfahren
Lebenslagen: Zölle und Zollpapiere
Autor: Super-Admin
Sie können über das EU-Trader-Portal (EU-TP) ausgewählte Bewilligungen elektronisch beantragen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten gelten.
Die Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokument (ETD) muss vor der Überführung der Waren in das Unionsversandverfahren vorliegen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.