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Zoll; Beantragung einer verbindlichen Ursprungsauskunft bei nicht präferenziellem Ursprung mit Gewinnung bzw. Herstellung oder Be- und Verarbeitung innerhalb der EU

An den Ursprung einer Ware knüpft sich im internationalen Handel unter anderem die Höhe und Art der zu erhebende Zölle, sowie ob weitere Regelungen zu beachten sind, etwa zu Einfuhrmengen oder -verboten. Nicht immer ist der Ursprung eindeutig, zum Beispiel bei einem mehrstufigen Herstellungsprozess.

Eine verbindliche Ursprungsauskunft unterstützt Sie dabei, den Herstellungsprozess ursprungsrechtlich zu bewerten und gibt Ihnen Rechts- und Kalkulationssicherheit innerhalb der EU. Dabei wird zwischen dem präferenziellen Ursprung, der im Rahmen bestehender Präferenzabkommen zollbegünstigte oder zollfreie Einfuhr ermöglicht, und dem nicht präferenziellen Ursprung unterschieden. Letzterer ist maßgeblich für den Warenverkehr mit Staaten, mit denen die EU kein Präferenzabkommen abgeschlossen hat, und bestimmt dort die Anwendung des regulären Drittlandszollsatzes.

Die Entscheidung über eine verbindliche Ursprungsauskunft(vUA-Entscheidung)ist sowohl für den Inhaber der Entscheidung als auch die Zollbehörden der Europäischen Union verbindlich. Sie ersetzt jedoch keine Lieferantenerklärungen oder Präferenz- und Ursprungsnachweise, die Sie den jeweiligen Behörden gegebenenfalls vorlegen müssen.

Hinweis: Wenn Sie lediglich eine unverbindliche Ursprungsauskunft benötigen, können Sie sich an Ihre örtlich zuständige IHK wenden.

Synonyme: Nichtpräferenzieller Ursprung, Non-preferential origin, Origin, Origin of goods, Preliminary information, Ursprung, Vorabauskunft, vUA, vUA decision, vUA-Entscheidung, Warenursprung

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Auf dem Zoll-Portal können Sie eine "Entscheidung über verbindliche Ursprungsauskünfte (vUA)" elektronisch beantragen.

Verbindliche Ursprungsauskunft online erhalten

Fristen:

Die verbindliche Ursprungsauskunft (vUA-Entscheidung) ist in der Regel für einen Zeitraum von 3 Jahren bindend. Fehlende Informationen können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Ihrer Mitteilung nachreichen.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie der Entscheidung über die verbindliche Ursprungsauskunft entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

Nichtpräferenzieller UrsprungNon-preferential originOriginOrigin of goodsPreliminary informationUrsprungVorabauskunftvUAvUA decisionvUA-EntscheidungWarenursprung

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