Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Zuwendungsbestätigung; Nutzung von amtlichen Vordrucken

Gemeinnützige Organisationen sind gehalten, Zuwendungen so zu bestätigen, dass der Zuwendende seinen Aufwand auch gegenüber dem Finanzamt in seiner Steuererklärung geltend machen kann.

Für die Bestätigung von Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge ist die Verwendung amtlicher Muster vorgeschrieben (siehe unter "Formulare"). Es stehen amtlich vorgeschriebene Vordrucke für Vereine, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parteien und Wählervereinigungen zur Verfügung.

Synonyme: Spenden, Spendenbescheinigungen, Spendenbestätigungen, Spendenquittungen, Spendenreform, Zuwendungen, steuerbegünstigte

Lebenslagen: Steuererklärung, Steuern und Abgaben für Betriebe, Vereine und Stiftungen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

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SpendenSpendenbescheinigungenSpendenbestätigungenSpendenquittungenSpendenreformZuwendungen, steuerbegünstigte

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.