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Die Zweite Juristische Staatsprüfung vermittelt die Befähigung zum Richteramt, § 5 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG), und die Qualifikation für den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene der Fachlaufbahnen Justiz sowie Verwaltung und Finanzen. Sie ist Abschlussprüfung und Qualifikationsprüfung im Sinn des Leistungslaufbahngesetzes und wird vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt.
Es finden jährlich zwei Prüfungstermine der Zweiten Juristischen Staatsprüfung statt. Ehemalige Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich nicht mehr im Vorbereitungsdienst bzw. Ergänzungsvorbereitungsdienst befinden und nicht bereits durch das zuständige Oberlandesgericht zur Prüfung zugelassen wurden, müssen sich, wenn sie die Prüfung ablegen möchten, hierfür eigenständig anmelden.
Synonyme:
Lebenslagen: Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Sie können sich online verbindlich für die Zulassung zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung anmelden.
Die Anmeldung ist nur für den jeweils nächsten Prüfungstermin möglich. Der Anmeldezeitraum beginnt am 1. April für den zweiten Prüfungstermin des Jahres bzw. am 1. Oktober für den ersten Prüfungstermin des Folgejahres und endet jeweils vier Monate vor Beginn der Prüfung.
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