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Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Osthang und Sanatoriumswiese verboten
Die Gemeinde Krailling erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Osthang sowie auf der Sanatoriumswiese ausdrücklich untersagt ist. Diese Regelung dient dem Schutz der Natur, der Tiere und der Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher.
Die ausgewiesenen Flächen sind besonders sensible Bereiche, in denen Funkenflug und Lärm zu erheblichen Gefahren führen können. Die Gemeinde bittet daher eindringlich darum, Feuerwerkskörper nur an den dafür vorgesehenen Orten zu verwenden und Rücksicht auf Umwelt und Mitmenschen zu nehmen.
Verstöße gegen das Verbot können entsprechend geahndet werden. Die Gemeinde bedankt sich bei allen, die dazu beitragen, die Natur- und Erholungsflächen in Krailling zu schützen und ein sicheres Miteinander zu gewährleisten.
Datum der Veröffentlichung
29.12.2025
Ihr Kontakt für Rückfragen
Solveig Butzert
Email an: butzert@krailling.de
Telefon: 089 85 706 402
Autor: Super-Admin
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Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.