Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Leistungen
Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung
In einem Jagdbezirk obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der Kreisverwaltungsbehörde bestätigten Jagdaufsehern.
Jagdgenossenschaft; Informationen zur Rechtsaufsicht
Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft.
Jagdhandlung in befriedetem Bezirk; Beantragung einer Gestattung
In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Die Kreisverwaltungsbehörde kann bestimmte Jagdhandlungen gestatten.
Jagdpachtvertrag; Anzeige
Der Jagdpachtvertrag ist ein Pachtvertrag in Form der Rechtspacht, durch den das Jagdausübungsrecht in einem bestimmten Jagdbezirk einem anderen (Jagdpächter) eingeräumt wird. Er ist der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Marktfestsetzung; Beantragung
Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
Marktgebühren; Erhebung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Marktordnung; Erlass
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benutzung von Märkten Satzungen erlassen.
Persönliches Budget; Beantragung
Menschen mit Behinderung können ein Persönliches Budget beantragen.
Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Schalenwild in Wintergattern; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
In Wintergattern darf Schalenwild, ausgenommen krankes und kümmerndes Wild, nicht erlegt werden. Die Erlegung von Schalenwild, das nicht krank oder kümmernd ist, kann in besonderen Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise gestattet werden.
Schaustellung von Personen; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN