Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

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Leistungen

Künstlersozialkasse; Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Betriebsprüfungsbescheid

Sie sind mit den Ergebnissen einer Betriebsprüfung nicht einverstanden? Dann können Sie die Richtigkeit des Bescheides durch einen Widerspruch überprüfen lassen.

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Künstlersozialkasse; Erhalt der Jahresbescheinigung

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.

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Künstlersozialkasse; Erhalt eines Ruhensbescheids bei Nichtzahlung der Beiträge

Wenn Sie Ihre Beiträge an die Künstlersozialkasse nicht regelmäßig leisten, müssen Sie Ihre ärztlichen Behandlungen selbst bezahlen.

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Künstlersozialkasse; Erhalt oder Beantragung einer Erstattung der überzahlten Rentenversicherungsbeiträge

Wenn Sie zu viel in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie eine Erstattung.

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Künstlersozialkasse; Meldung bei Auslandsaufenthalt

Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.

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Künstlersozialkasse; Meldung bei Veränderung der beruflichen Situation

Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.

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Künstlersozialkasse; Meldung der abgabepflichtigen Entgelte nach Auflösung der Ausgleichsvereinigung

Wenn sich die Ausgleichsvereinigung, in der Sie Mitglied sind, auflöst oder Sie die Ausgleichsvereinigung verlassen, müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) wieder selbst wahrnehmen.

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Künstlersozialkasse; Meldung des voraussichtlichen Jahreseinkommens

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen Sie eine jährliche Einkommensschätzung abgeben.

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Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Änderung der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung

Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind. Daher sollten Sie der KSK veränderte Beiträge mitteilen.

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Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Änderung der Personendaten

Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern oder erweitern.

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Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Krankenkassenwechsel

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.

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Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Erhalt von Entgeltersatzleistungen

Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht arbeiten können und von einer anderen Stelle Entgeltersatzleistungen erhalten, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse zahlen.

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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN