Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

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Leistungen

Ausländische akademische Grade; Informationen zur Führung

Im Freistaat Bayern dürfen ausländische Grade, Titel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen genehmigungsfrei geführt werden. Es werden keine Genehmigungsverfahren durchgeführt oder Führungsgenehmigungen erteilt.

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Baurecht; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde

Bürger können sich sowohl mit Eingaben als auch mit Beschwerden zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht an die örtlich zuständige Regierung als höhere Bauaufsichtsbehörde wenden.

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Bayerische Ehrenamtskarte; Beantragung

Bürgerinnen und Bürger können auf Antrag die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren.

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Berufspraktische Tätigkeit; Anzeige der Aufnahme bei der Bayerischen Architektenkammer

Absolventen und Absolventinnen der Fachrichtung Architektur, die im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht unter der Aufsicht eines Architekten bzw. einer Architektin stehen, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen.

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Binnenmarktinformationssystem; Beantragung eines Zugangs durch öffentliche Stellen in Bayern

Zum Binnenmarktinformationssystem (IMI) können zuständige Behörden und sonstige öffentliche Stellen in Bayern auf Antrag Zugang erhalten.

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Brandschutz; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als auswärtige/-r Nachweisberechtigte/-r

Vor erstmaligem Tätigwerden in Bayern müssen auswärtige Nachweisberechtigte für Brandschutz die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen.

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Energieausweis für Neubauten und Gebäudebestand; Informationen

Die Kreisverwaltungsbehörden beantworten grundsätzliche Fragen der energetischen Sanierung und zu ausgebildeten Energieberatern vor Ort.

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Chemikalien; Beantragung der Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb der Sachkunde

HINWEIS: Aufgrund einer Rechtsänderung befinden sich die untenstehenden Verfahren derzeit in der Überarbeitung.

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Erd- und Grundbau; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige

Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/r für den Erd- und Grundbau anzeigen und die Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfsachverständige/r beantragen.

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Erd- und Grundbau; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r

Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Fachbereich Erd- und Grundbau.

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Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle

HINWEIS: Aufgrund einer Rechtsänderung befinden sich die untenstehenden Verfahren derzeit in der Überarbeitung.

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Futtermittelüberwachung; Informationen

Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittelunternehmer überwacht und Futtermittel untersucht.

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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN