Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

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Leistungen

Kreisrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

Die Landkreise haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die verbindlich gegenüber jedermann Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

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Kurorte und Heilbäder; Beantragung einer Förderung zur Steigerung der medizinischen Qualität

Das Förderprogramm unterstützt bayerische hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder sowie anerkannte Heilquellen- oder Moorkurbetriebe dabei, die medizinische Qualität im Sinne einer Ergebnisqualität weiter zu verbessern.

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Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen

An beruflichen Schulen unterrichten sowohl Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen als auch Fachlehrkräfte.

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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

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Pflege im sozialen Nahraum; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung – in ihrem sozialen Nahraum – bleiben können.

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Private weiterführende Schulen; Beantragung eines Betriebszuschusses

Schulträger privater Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jgst. 5), sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges erhalten für den Personalaufwand und Schulaufwand einen Betriebszuschuss nach Art. 38 bzw. Art. 45 Abs. 1 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz.

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Private weiterführende Schulen; Beantragung eines Versorgungszuschusses

Schulträger privater Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jahrgangsstufe 5), sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges erhalten für den Versorgungsaufwand, der im Vorjahr für ihre Lehrkräfte angefallen ist, einen Versorgungszuschuss.

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Private weiterführende Schulen; Beantragung eines Zuschusses

Schulträger privater Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jgst. 5), sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges erhalten nach der gesetzlichen Wartezeit einen Zuschuss in Höhe von 65 v.H. des Betriebszuschusses nach Art. 38 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz.

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Publikationen aus dem Bereich Umwelt und Verbraucherschutz; Bestellung und Abruf

Der Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gibt sowohl Broschüren und Faltblätter als auch Karten Bayerns und deren Erläuterungen heraus.

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Rückkehrberatung; Inanspruchnahme

Rückkehrberatung steht allen Zuwanderinnen und Zuwanderern aus dem Ausland nach Bayern offen.

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Regionales Präventionsmanagement; Koordination und Durchführung

Die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen sind Ansprechpartner für Gesundheitsförderung und Prävention in den Regionen.

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Schulen in Bayern; Informationen

In Bayern gibt es mehr als 6.000 Schulen in mehr als 20 Schularten. Verschiedene Internetangebote und Behörden helfen Ihnen, einzelne Schulen zu finden und veröffentlichen Informationen darüber.

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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN