Hinweis zur Beantragung von Passdokumenten: mehr Infos hier

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Leistungen

Dienstleistungsportal Bayern; Informationsportal und Kommunikationsplattform für Unternehmer

Über das Dienstleistungsportal Bayern können sich Unternehmer über alle für ihre Tätigkeit erforderlichen Formalitäten und Verfahren, die zuständigen Stellen und den Einheitlichen Ansprechpartner informieren.

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Dienstunfall; Beantragung der Anerkennung durch Beamte des Freistaats Bayern

Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Die Anerkennung als Dienstunfall muss beantragt werden.

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Dienstvergehen; Einleitung von Disziplinarverfahren

Das Disziplinarrecht dient dazu, die Funktionsfähigkeit und Integrität der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten. Es regelt die Voraussetzungen von Dienstvergehen, deren Aufklärung und Ahndung.

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Digitale Plattform; Beantragung der Freistellung von der Meldepflicht

Wenn Sie eine Plattform betreiben und zur Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verpflichtet sind, können Sie sich in bestimmten Fällen von der Meldepflicht befreien lassen.

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Digitale Plattform; Beantragung einer Auskunft zum Vorliegen einer Plattform oder relevanter Tätigkeiten

Sie betreiben eine Internetseite über die Leistungen erbracht werden? Dann können Sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüfen lassen, ob Sie eine Plattform betreiben.

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Digitale Plattform; Mitteilgung von Informationen über registrierte Anbieter

Wenn Sie eine digitale Plattform betreiben, sind Sie verpflichtet, Informationen über bei Ihnen registrierte Anbieterinnen und Anbieter sowie deren erzielte Umsätze zu sammeln und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

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Digitale Plattform; Registrierung als außereuropäischer Plattformbetreiber

Wenn Sie eine außereuropäische Plattformbetreiberin oder ein außereuropäischer Plattformbetreiber sind, müssen Sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder bei einer zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats registrieren.

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Digitalfunk BOS; Beantragung der Zertifizierung von Endgeräten

Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen.

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Digitalfunk BOS; Beantragung einer Änderungszertifizierung für Endgeräte

Wenn Sie als Hersteller technische Änderungen an einem Endgerät vorgenommen haben, das bereits für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zertifiziert ist, muss die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erneut geprüft werden.

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Digitalfunk BOS; Beantragung eines Zugangs zur Testplattform Digitalfunk

Wenn Sie als Hersteller, Lieferant, Prüfstelle oder weitere Berechtigte Geräte oder Komponenten für den Digitalfunk auf einer Testplattform erproben wollen, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.

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Digitalfunk BOS; Beantragung von Objektfunkversorgungsanlagen

Zur Inbetriebnahme und als Vorrausetzung zum Betrieb von freiwillig errichteten oder baurechtlich geforderten Objektfunkversorgungsanlagen ist das 9-stufige Anzeigeverfahren zu durchlaufen. 

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Digitalfunk BOS; Meldung einer unwesentlichen Änderung von Endgeräten

Sie müssen Änderungen an einem bereits für den Digitalfunk BOS zertifizierten Endgerät unverzüglich an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) melden.

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Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.