Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Leistungen
Mittagsbetreuung für Schulkinder; Informationen
Die Mittagsbetreuung wird abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.
Öffentlicher Personennahverkehr; Erhalt von Hilfen für den Ausbildungsverkehr
Nach Art. 24 des Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) erhalten die kommunalen Aufgabenträgern jährlich pauschale Hilfen für den Ausbildungsverkehr.
Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für Baumaßnahmen
Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen können Zuschüsse für Baumaßnahmen erhalten.
Pflege und Wohnen; Beratung
Kommunen, Projektträger, Verbände, Wohnungsunternehmen sowie weitere Interessierte können sich über ambulant betreute Wohngemeinschaften, Tagespflegen oder innovative Wohn- und Pflegeformen informieren und individuell beraten lassen.
Projekt „Ernährungshandwerk erleben“; Beantragung der Teilnahme durch Schulen
Schülerinnen und Schüler erhalten im Projekt "Ernährungshandwerk erleben" Einblick wie Ernährungshandwerker/-innen bayerische Spezialitäten herstellen und dürfen selbst mitarbeiten. Die Teilnahme am Projekt kann durch die Lehrerin/den Lehrer beantragt werden.
Prüfungswesen; Örtliche und überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Landkreise
Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Landkreise wird örtlich und überörtlich geprüft.
Prüfungswesen; Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde
Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.
Prüfungswesen; Staatliche Rechnungsprüfungsstelle
Die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter sind ebenso wie der Bayerische Kommunale Prüfungsverband Organe der kommunalen Finanzkontrolle.
Prüfungswesen; Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Gemeinden
Die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen werden bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes durch diesen Verband, bei den übrigen Gemeinden durch die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter durchgeführt (überörtliche Prüfungsorgane).
Radioaktive Stoffe; Beantragung einer Genehmigung für den Umgang
Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen oder die wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtig und bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Radioaktive Stoffe; Mitteilung bei Erwerb und Abgabe
Unternehmen, Einrichtungen oder Personen, die mit sonstigen radioaktiven Stoffen umgehen, müssen den Erwerb und die Abgabe radioaktiver Stoffe an die zuständige Behörde melden.
Radioaktive Stoffe; Mitteilung über den Bestand
Unternehmen, Einrichtungen oder Personen, die mit sonstigen radioaktiven Stoffen umgehen, müssen über den Bestand Buch führen und diesen an die zuständige Behörde melden.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN