Hinweis zur Beantragung von Passdokumenten: mehr Infos hier

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Leistungen

Gebäudesanierung; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke

Für im Inland belegene Gebäude in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können erhöhte Abschreibungen bei den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden.

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Gefahrgutbeauftragte/-r; Anmeldung zur Prüfung

Um als Gefahrgutbeauftragte/r bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer erteilt.

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Gefahrgutfahrer/-in; Anmeldung zur ADR-Prüfung

Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine sog. ADR-Schulungsbescheinigung vorweisen können.

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Geologische Untersuchung; Anzeige

Vor Beginn einer geologischen Untersuchung in Bayern muss diese dem Landesamt für Umwelt angezeigt und nach Abschluss der Arbeiten die gewonnenen Daten übermittelt werden.

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Gesetzliche Krankenversicherung; Beantragung oder Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft

Sie gehören zu einer Personengruppe, die nicht automatisch gesetzlich krankenversichert ist? Dann können Sie sich als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen.

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Gesundheitsförderung und -prävention; Beantragung von Leistungen

Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten der Prävention es gibt. Die Krankenkassen vermitteln qualitätsgesicherte Angebote.

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Gesundheitsschädlinge; Beantragung der Anordnung von erforderlichen Maßnahmen

Sie können beim zuständigen Gesundheitsamt die Anordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen beantragen.

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Grundbuch; Beantragung der Löschung eines Grundpfandrechts

Grundschulden und andere Grundpfandrechte können auf Antrag des Grundstückseigentümers oder des Grundpfandrechtsgläubigers gelöscht werden.

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Grundbuch; Einsicht

Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse hierzu darlegt.

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Grundsteuer; Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Ändert sich etwas an den Flächen oder der Nutzung Ihres Grundbesitzes, müssen Sie dies dem Finanzamt bzw. der Gemeinde aktiv anzeigen. Das Finanzamt bzw. die Gemeinde prüft dann, ob sich durch die Änderung am Grundbesitz auch die Höhe der Grundsteuer ändert.

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Grundsteuer ab 2025; Erhalt des Bescheids über den Grundsteuerwert bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag

Sie erhalten vom Finanzamt einen Bescheid über den Grundsteuerwert (für Grundsteuer A) bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge (für Grundsteuer B) und den Grundsteuermessbetrag.

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Grundsteuer bis 2024; Erhalt des Bescheids über den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag

Sie erhalten vom Finanzamt einen Bescheid über den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag. Die Grundsteuer ist zum letzten Mal am 15. November 2024 nach diesem Recht zu bezahlen (siehe dazu den Punkt "Besondere Hinweise").

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Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.