Hinweis zur Beantragung von Passdokumenten: mehr Infos hier
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Leistungen
Vor- und Nachnamen von Kindern; Informationen zur Bestimmung
Jedes Kind führt einen Nachnamen (Familiennamen) und einen oder mehrere Vornamen. Der Familienname wird grundsätzlich nach Maßgabe des Gesetzes festgelegt. Die Vornamensgebung steht den oder dem Personensorgeberechtigten zu.
Vormundschaft für Minderjährige; Anordnung
Das Amtsgericht-Familiengericht ist zuständig für die Anordnung der Vormundschaft für Minderjährige.
Vorschlagswesen; Einreichung von Vorschlägen durch Bürgerinnen und Bürger zur Weiterentwicklung der Bayerischen Staatsverwaltung
Ein innovativer öffentlicher Dienst lebt von frischen Ideen und neuen Impulsen. Wer sich nicht weiterentwickelt, stagniert. Die Bayerische Staatsregierung möchte Bürgerinnen und Bürger in diese Entwicklung einbeziehen.
Vorschlagswesen; Einreichung von Vorschlägen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Weiterentwicklung der Bayerischen Staatsverwaltung
Ein innovativer öffentlicher Dienst lebt von frischen Ideen und neuen Impulsen. Wer sich nicht weiterentwickelt, stagniert. Daher gibt es seit mehr als 50 Jahren das Staatliche Vorschlagswesen in Bayern.
Zuwendungsbestätigung; Nutzung von amtlichen Vordrucken
Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat.
Kreisstatistik; Kreisdatensammlung
Landrätsamter können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Landkreisdaten sammeln.
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.