Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

Suchen auf krailling.de

Alle

Leistungen

Künstlersozialkasse; Einreichung von Tätigkeits- und Einkommensnachweisen zur Prüfung zum Ende der Berufsanfängerzeit

Sie haben als Berufsanfängerin oder Berufsanfänger in den ersten drei Jahren Ihrer Tätigkeit das Mindestarbeitseinkommen nicht erreicht? Dann müssen Sie der Künstlersozialkasse belegen, dass Sie erwerbsmäßig tätig sind.

mehr

Künstlersozialkasse; Erhalt der Jahresbescheinigung

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.

mehr

Künstlersozialkasse; Erhalt eines Ruhensbescheids bei Nichtzahlung der Beiträge

Wenn Sie Ihre Beiträge an die Künstlersozialkasse nicht regelmäßig leisten, müssen Sie Ihre ärztlichen Behandlungen selbst bezahlen.

mehr

Künstlersozialkasse; Erhalt oder Beantragung einer Erstattung der überzahlten Rentenversicherungsbeiträge

Wenn Sie zu viel in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie eine Erstattung.

mehr

Künstlersozialkasse; Meldung bei Auslandsaufenthalt

Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.

mehr

Künstlersozialkasse; Meldung bei Veränderung der beruflichen Situation

Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.

mehr

Künstlersozialkasse; Meldung der abgabepflichtigen Entgelte nach Auflösung der Ausgleichsvereinigung

Wenn sich die Ausgleichsvereinigung, in der Sie Mitglied sind, auflöst oder Sie die Ausgleichsvereinigung verlassen, müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) wieder selbst wahrnehmen.

mehr

Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Änderung der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung

Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind. Daher sollten Sie der KSK veränderte Beiträge mitteilen.

mehr

Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Änderung der Personendaten

Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern oder erweitern.

mehr

Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Erhalt von Entgeltersatzleistungen

Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht arbeiten können und von einer anderen Stelle Entgeltersatzleistungen erhalten, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse zahlen.

mehr

Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Änderung der Rechtsform oder des Tätigkeitsschwerpunkts

Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.

mehr

Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Krankenkassenwechsel

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.

mehr

Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN

Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN