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Leistungen

Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.

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Schulinterne Lehrerfortbildung; Beantragung von Finanzmitteln durch Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen

Für die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen können Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei den Regierungen bzw. MB-Dienststellen Finanzmittel beantragen.

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Schulleitungen von Förderschulen und beruflichen Schulen; Einleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Das betriebliche Eingliederungsmanagement muss bei Schulleitungen von Förderschulen und Schulen für Kranke bei der zuständigen Regierung eingeleitet werden. Im Bereich der beruflichen Schulen liegt die Zuständigkeit beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

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Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.

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Schulsport; Aufsicht und fachliche Mitwirkung

Das Unterrichtsfach Sport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.

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Schulsport; Informationen über Serviceleistungen für Schulen

Das Bayerische Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport ist eine zentrale, dem Kultusministerium direkt nachgeordnete staatliche Behörde. Sie versteht sich als Serviceeinrichtung für die Schulen, für Sportlehrkräfte wie auch für Schülerinnen und Schüler.

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Schulsportstätte; Schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen

Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulsportanlagen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

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Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen

Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.

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Schulsport-Wettbewerbe; Beantragung einer Kostenerstattung

Die Fahrt- und Wettkampfkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen entstehen, können auf Antrag erstattet werden.

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Schulsport-Wettbewerbe; Organisation

Schulsport-Wettbewerbe tragen zur Aktivierung des Schullebens bei und schaffen schulartübergreifend Sport- und Begegnungsfelder. Sie sind ein Schulterschluss der Schulen mit Vereinen, Fachverbänden des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Landkreisen, Städten und Gemeinden.

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Schulübertritt; Informationen zum Übertrittsverfahren

Das Übertrittsverfahren von der Grundschule an die weiterführenden Schularten soll sicherstellen, dass jede Schülerin und jeder Schüler die weiterführende Schule besucht, die ihrer bzw. seiner individuellen Leistungsfähigkeit möglichst gut gerecht wird.

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Schulverband; Organisation und Rechtsaufsicht

Ein Schulverband besteht, wenn sich mehrere Gemeinden verwaltungstechnisch zusammenschließen, um eine Schuleinrichtung gemeinsam zu führen.

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Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.