Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Leistungen

Lebensmittel; Beantragung eines Konsultationsverfahrens für neuartige Lebensmittel

Sie möchten in Deutschland ein Lebensmittel auf den Markt bringen und sind unsicher, ob dieses als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) einzustufen ist? Dann können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Konsultationsverfahren beantragen.

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Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen; Anzeige bei Verkauf in Deutschland

Wenn Sie Lebensmittel für bestimmte, besonders zu schützende Verbrauchergruppen wie zum Beispiel erkrankte Menschen oder Säuglinge in Deutschland auf den Markt bringen möchten, müssen Sie dies dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) melden.

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Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrecht; Festsetzung von Gebühren für die Durchführung von Kontrollen

Im Bereich des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts führen die zuständigen Behörden entsprechend den europarechtlichen und nationalen Vorgaben amtliche Kontrollen durch.

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Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung der Anerkennung der Berufsqualifikation

Zur Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" und in Deutschland als Angehöriger eines Mitgliedstaats der EU/EWR bzw. eines Drittstaates benötigen Sie eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung.

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Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger

Zur vorübergehenden Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" in Deutschland erhalten Angehörige eines Mitgliedstaats der EU/EWR verschiedene Bescheinigungen.

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Lebensmittelkontaktmaterialien; Beantragung der Zulassung von aktiven und intelligenten Substanzen

Sie wollen aktive und intelligente Substanzen für Materialien verwenden, die in Kontakt mit Lebensmitteln stehen? Dann müssen Sie auf dem Online-Portal E-Submission Food Chain Platform der Europäischen Kommission eine Zulassung beantragen.

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Lebensmittelrecht; Informationen über Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren

Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften kann im Wege von Gebots- und Verbotsverfügungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden erreicht werden oder durch die Verhängung von Bußgeldern und Strafen.

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Lebensmittelsicherheit; Warnung und Informationen der Öffentlichkeit

Der Freistaat Bayern publiziert öffentliche Warnungen und Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte.

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Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob Lebensmittelunternehmen die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher einhalten und ihrer Verpflichtung nachkommen, nur sichere Lebensmittel an Verbraucher abzugeben.

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Lebensmittelunternehmer; Meldung von Betrieben zur Registrierung

Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen die Produktion, die mit der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde registrieren lassen.

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Legionellenuntersuchung; Anzeige des Erreichens des technischen Maßnahmenwertes

Das Trinkwasser muss regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Betroffen sind nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Vermieterinnen und Vermieter.

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Lehrerfortbildung; Honorarabrechnung durch Lehrer an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen

Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, für Förderschulen und für berufliche Schulen, die im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung außerhalb der Dienstzeit eine Referententätigkeit übernehmen, können eine Vergütung bekommen.

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.