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Leistungen

Energieversorgungsnetz; Registrierung einer Kontaktstelle für Meldungen als Betreiber

Wenn Sie ein Energieversorgungsnetz betreiben, müssen Sie IT-Störungen unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Damit Sie eine Meldung abgeben können, müssen Sie vorab eine Kontaktstelle dem BSI benennen.

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Energieversorgungsnetze und Energieanlagen; Einreichung von Nachweisen über den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung

Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur gelten, müssen Sie Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einsetzen. Dies müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen.

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Entlassung von Beschäftigten; Meldung

Beabsichtigen Sie in Ihrem Betrieb eine größere Zahl von Beschäftigten zu entlassen, müssen Sie das der Agentur für Arbeit rechtzeitig melden.

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Entschädigung für Strafverfolgung; Entscheidung

Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung.

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Entsendung ins Ausland; Beantragung einer A1-Bescheinigung für eine beschäftigte Person

Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und planen Beschäftigte vorübergehend ins Ausland zu schicken? Um sicherzustellen, dass weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht gilt, müssen Sie eine A1-Bescheinigung für ihre Beschäftigten beantragen.

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EORI-Nummer; Beantragung

Wenn Sie mit zollrechtlich relevanten Tätigkeiten befasst sind, wie etwa dem Im- oder Export von Waren, müssen Sie eine EORI-Nummer beantragen.

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Equidenpass und Transponder; Beantragung

Alle Einhufer (Pferde, Esel, Zebra und deren Kreuzungen) sind kennzeichnungs- und identifizierungspflichtig. Es wird ein Equidenpass und ein Transponder benötigt.

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Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

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Erbschaft oder Schenkung; Anzeige beim Finanzamt

Haben Sie bei einem Todesfall Vermögen erworben, müssen Sie dies dem Finanzamt anzeigen. Wenn Sie eine Schenkung erhalten oder tätigen, ist eine Anzeige beim Finanzamt erforderlich. In Bayern sind für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sechs Finanzämter zuständig.

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Erbschaftsteuerbescheid; Erhalt

Wenn im Rahmen eines Todesfalles Vermögen auf eine andere Person übertragen wird, so unterliegt dieser Vorgang der Erbschaftsteuer.

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Erbschein; Einziehung

Ergibt sich, dass ein erteilter Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen.

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Erbwaffen; Anzeige des Einbaus eines Blockiersystems

Wenn Sie Ihre geerbten Waffen blockieren lassen müssen, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

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Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.