Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Leistungen
Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
Gewässernachbarschaften; Koordinierung
Um die Kommunen bei der Aufgabe der Obhut der Gewässer zu unterstützen, wurden die Gewässer-Nachbarschaften Bayern gegründet.
Gnadensachen; Entscheidung
Seit Inkrafttreten der Bayerischen Gnadenordnung zum 1. Mai 2006, sind die Generalstaatsanwälte in Bayern in gewissem Umfang zu positiven Gnadenentscheidungen ermächtigt.
Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Apostille
Wenn Sie eine Urkunde eines bayerischen Gerichts oder Notars im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.
Waldpädagogik-Zertifikat; Anmeldung zur Weiterbildung zum zertifizierten Waldpädagogen/zur zertifizierten Waldpädagogin
Die Weiterbildung richtet sich an Pädagoginnen und Pädagogen, Waldbesitzende und Interessierte.
Wasserbuch; Beantragung der Einsichtnahme oder einer Auskunft
Wenn Sie Informationen zu Wasserrechten benötigen, können Sie die Einsichtnahme in das Wasserbuch oder eine Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen.
Wasserfahrzeug auf Binnengewässer (ohne Bodensee); Beantragung der Genehmigung
An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.
Wasserverbände; Beratung und Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten die Wasserverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Wildbach- und Lawinenschutz; Durchführung von baulichen Schutzmaßnahmen
Zum Schutz von Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen werden Wildbäche verbaut und Lawinenschutzmaßnahmen durchgeführt.
Fahreignungsregister; Beantragung der Tilgung einer Eintragung
In besonderen Ausnahmefällen zur Vermeidung ungerechtfertigter Härten kann angeordnet werden, dass Einträge im Fahreignungsregister (Punkte) gelöscht werden.
Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Fahrlehrerausbildungsstätte
Die amtliche Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt auf Antrag.
Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen (für Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik)
Die Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik als Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars erfolgt auf Antrag.
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN