Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm Landkreise und kreisfreie Städte bei der Jugendsozialarbeit (JaS), um sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen eine sozialpädagogische Hilfe im Schulalltag zu bieten. Ziel ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, die soziale Integration und eine chancengerechte Teilhabe an Bildung.
Gefördert werden Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an folgenden Schularten:
Staatlich gefördert werden die Personalkosten der JaS-Fachkraft.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Der pauschalierte Zuschuss für eine Vollzeitstelle beträgt 16.360 Euro. Näheres regelt die Förderrichtlinie.
Synonyme: § 13 SGB VIII, JaS
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen
Autor: Super-Admin
Die Antragsfrist beträgt 3 Monat(e). Der Erstantrag ist drei Monate vor dem geplanten Maßnahmenbeginn bei der Regierung einzureichen. Folgeanträge sind bis zum 31.12. des Vorjahres zu stellen.
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