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Jugendsozialarbeit an Schulen; Beantragung einer Förderung

Zweck

Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm Landkreise und kreisfreie Städte bei der Jugendsozialarbeit (JaS), um sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen eine sozialpädagogische Hilfe im Schulalltag zu bieten. Ziel ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, die soziale Integration und eine chancengerechte Teilhabe an Bildung.

Gegenstand

Gefördert werden Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an folgenden Schularten:

  • Grundschulen, Mittelschulen
  • Sonderpädagogischen Förderzentren (Lernen, Sprache, emotionale/soziale Entwicklung)
  • Wirtschaftsschulen, Realschulen, Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
  • Gymnasien, beruflichen Oberschulen (Fachoberschulen/Berufsoberschulen), Fachoberschulen zur sonderpädagogischen Förderung
  • Berufsschulen, Berufsfachschulen sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung (Lernen, emotionale/soziale Entwicklung).

Zuwendungsfähige Kosten

Staatlich gefördert werden die Personalkosten der JaS-Fachkraft.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Der pauschalierte Zuschuss für eine Vollzeitstelle beträgt 16.360 Euro. Näheres regelt die Förderrichtlinie.

Synonyme: § 13 SGB VIII, JaS

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Antragsfrist beträgt 3 Monat(e). Der Erstantrag ist drei Monate vor dem geplanten Maßnahmenbeginn bei der Regierung einzureichen. Folgeanträge sind bis zum 31.12. des Vorjahres zu stellen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

§ 13 SGB VIIIJaS

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