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Seniorengerechte Strukturen in den Kommunen, flexible Assistenzleistungen und seniorengerechte, ambulante Wohnformen tragen dem überwiegenden Wunsch älterer Menschen Rechnung, ihr Leben auch im Fall von Unterstützungsbedarf zu Hause oder zumindest wie zu Hause verbringen zu können. Diesen Bedürfnissen entsprechend ist es Zweck der Zuwendung, die Umsetzung zeitgemäßer Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder wie zu Hause im Alter in Bayern voran zu bringen.
Gefördert werden Maßnahmen, die älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen:
Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren zeitgemäßer Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind
a) Personalausgaben für eine Fachkraft im Umfang von bis zu einer halben Stelle für den Aufbau, die Koordination und Organisation sowie kontinuierliche fachliche Begleitung der Maßnahme sowie damit im Zusammenhang stehende angemessene Sachausgaben;
b) angemessene Ausgaben für externe Beratungsleistungen zu Koordination und Organisation sowie zur fachlichen Begleitung der Maßnahme und
c) angemessene Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.
Zusätzlich bei gemeinschaftsorientierten Wohnformen im Alter und sonstigen innovativen Maßnahmen mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter: angemessene Ausgaben für Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsräume, die für die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen geeignet und für das Gemeinschaftsleben förderlich sind.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bewilligt.
Dauer: Der Bewilligungszeitraum beträgt für seniorengerechte Quartierskonzepte maximal vier Jahre und für die übrigen Maßnahmen maximal zwei Jahre. Die Regelung zur Anschlussförderung bei der Umsetzung seniorengerechter Quartierskonzepte in finanzschwachen Gemeinden (Definition nach der SeLA-Richtlinie) bleibt hiervon unberührt.
Höhe: Die Zuwendung beträgt für seniorengerechte Quartierskonzepte bis zu 80 000 €, für von bürgerschaftlichem Engagement getragenen Nachbarschaftshilfen bis zu 10 000 € und für Wohnberatungsstellen, gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter und sonstige innovative Maßnahmen mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter bis zu 40 000 €.
Für seniorengerechte Quartierskonzepte, die in einer finanzschwachen Gemeinde (Definition nach der SeLA-Richtlinie) umgesetzt werden und für die nach dieser Förderrichtlinie oder der Vorgänger-Förderrichtlinie SeLA eine Förderung bewilligt wurde, ist eine Anschlussförderung in Höhe von jährlich 20.000€ möglich.
Zuwendungsempfänger haben einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10°% der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.
Synonyme: Alter, generationenübergreifend, Nachbarschaftshilfen, Quartierskonzept, selbstbestimmt Leben, seniorengerecht, Seniorenhausgemeinschaften, Seniorenwohngemeinschaften, Wohnberatungsstellen, Wohnen
Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle und sonstige Hilfen
Autor: Super-Admin
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Gegen den Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Klage erhoben werden
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN