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Der demografische Wandel, sich ändernde Familienstrukturen und die Heterogenität der individuellen Lebenslagen älterer Menschen erfordern zeitgemäße Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Die kommunalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte bilden die Basis für neue Verantwortungsgemeinschaften im Sinne von „Sorgenden Gemeinschaften“. Seniorengerechte Strukturen in den Kommunen, flexible Assistenzleistungen und seniorengerechte, ambulante Wohnformen tragen dem überwiegenden Wunsch älterer Menschen Rechnung, ihr Leben auch im Fall von Unterstützungsbedarf zu Hause oder zumindest wie zu Hause verbringen zu können.
Diesen Bedürfnissen entsprechend ist es Zweck der Zuwendung, die Umsetzung zeitgemäßer Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder wie zu Hause im Alter in Bayern voran zu bringen. Dies entspricht auch dem Grundsatz „ambulant vor stationär“.
Im Rahmen der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA) werden auf Antrag folgende Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter, die die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigen, grundsätzlich mit einer Anschubfinanzierung unterstützt: Seniorengerechte Quartierskonzepte, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen, Gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter, wie z.B. Seniorenhausgemeinschaften oder Generationenübergreifende Wohnformen, sowie sonstige innovative Maßnahmen mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren zeitgemäßer Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.
Zuwendungsfähige Kosten
Art und Höhe
Synonyme:
Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle und sonstige Hilfen
Autor: Super-Admin
III1/6573.01-1/10; BayMBl. 2024 Nr.255; 2175.4-A
keine
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.