Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Nach den Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst kann Bayern liest e.V. Veranstaltungen zur Förderung und Pflege der Literatur bezuschussen. Die Förderung durch den Verein Bayern liest e.V. zielt in erster Linie auf die Unterstützung von Einzellesungen (Autorenlesungen) ab.
Gefördert werden Lesungen vor Ort von Autoren/Autorinnen an öffentlichen Büchereien, gemeinnützigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, Buchhandlungen oder anderen Veranstaltungsräumlichkeiten.
Veranstalter und Organisatoren von Lesungen können die Förderung beantragen.
Anfallende Kosten für Honorar, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Tagegeld im Rahmen von Lesungen stellen zuwendungsfähige Kosten dar.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Synonyme: Autorenlesung, Lesung, literarische Veranstaltung, Literatur, Literaturförderung
Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene
Autor: Super-Admin
Sie könnenden Zuschuss online beantragen.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Keine Angabe.
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