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Autorenlesungen; Beantragung eines Zuschusses

Zweck

Nach den Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst kann Bayern liest e.V. Veranstaltungen zur Förderung und Pflege der Literatur bezuschussen. Die Förderung durch den Verein Bayern liest e.V. zielt in erster Linie auf die Unterstützung von Einzellesungen (Autorenlesungen) ab.

Gegenstand

Gefördert werden Lesungen vor Ort von Autoren/Autorinnen an öffentlichen Büchereien, gemeinnützigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, Buchhandlungen oder anderen Veranstaltungsräumlichkeiten.

Zuwendungsempfänger

Veranstalter und Organisatoren von Lesungen können die Förderung beantragen.

Zuwendungsfähige Kosten

Anfallende Kosten für Honorar, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Tagegeld im Rahmen von Lesungen stellen zuwendungsfähige Kosten dar.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

  • Der Zuschuss im Rahmen der Festbetragsfinanzierung beträgt beim Honorar für die 1. Lesung max. € 220,-, ab der 2. Lesung max. € 110.
  • Der Zuschuss beträgt bei den Fahrtkosten max. 50 %. Dabei finden Bahnfahrkarten 2. Klasse inkl. Zuschläge oder € 0,26 pro km bei Fahrten mit dem Auto bis zur Höhe der fiktiven Bahnkosten Berücksichtigung.
  • Der Zuschuss beträgt für Übernachtungen bis zur Höhe von 90 € bei Vorlage eines Belegs 50 %, also max. € 45.

Synonyme: Autorenlesung, Lesung, literarische Veranstaltung, Literatur, Literaturförderung

Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie könnenden Zuschuss online beantragen.

Zuschussantrag

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Rechtsbehelf:

Keine Angabe.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AutorenlesungLesungliterarische VeranstaltungLiteraturLiteraturförderung

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