Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Sie haben Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht.
Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung des Apothekerberufs.
Beantragung
Wie Sie Ihre EU-Konformitätsbescheinigung beantragen, ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben.
Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker nach dem 1. Oktober 1987 in der Bundesrepublik Deutschland begonnen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker bis zum 1. Oktober 1987 in der Bundesrepublik Deutschland begonnen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesbehörde.
Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Landesbehörde.
Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.
Synonyme: Anerkennen, Anerkennung, Anerkennung von Berufsqualifikationen, Apotheker, Apothekerin, Arbeit, arbeiten, Arbeiten, Ausland, Beruf, Berufsabschluss Apotheker, Berufsabschluss Apothekerin, Berufsanerkennung, Berufsanerkennungsrichtlinie, Berufstätigkeit, Bescheinigen, Bescheinigung, BfArM, BMG, Bundesgesundheitsministerium, Bundesinstitut Arzneimittel und Medizinprodukte, Bundesministerium für Gesundheit, EU, EU-Ausland, EU-Bescheinigung, EU-Konformitätsbescheinigung, Europäische Union, Gesundheitsberufe, Gesundheitsministerium, Konformitätsbescheinigung, Pharmazie, Pharmaziestudium, Studienabschluss Apotheker, Studienabschluss Apothekerin
Lebenslagen: Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.