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Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit; Beauftragung

Sie wollen offene Stellen besetzen und benötigte Arbeits- und Fachkräfte gewinnen, aber nicht alleine nach passenden Personen suchen? Dafür bietet Ihnen der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) seine Dienstleistungen an.

Diesen können Sie auch online und somit vollständig elektronisch in Anspruch nehmen. Sie müssen lediglich auf dem Portal „arbeitsagentur.de“ online ein Stellenangebot erstellen und einen Auftrag zur Vermittlung erteilen. Hierzu sind die Zugangsdaten für Ihr Benutzerkonto im Portal arbeitsagentur.de erforderlich. Die Zugangsdaten können entweder telefonisch oder per Kontaktformular in Ihrem zuständigen Arbeitgeber-Service angefordert werden. Nach erfolgter individueller Anmeldung können Sie weitere Vorteile der Online-Angebote der BA nutzen, beispielsweise können Sie potenzielle Bewerberinnen und Bewerber kontaktieren.

Alternativ können Sie das Stellenangebot auch über das Online-Stellenmeldeformular an den zuständigen Arbeitgeber-Service übermitteln. Dafür benötigen Sie keine Zugangsdaten.

Anschließend bekommen Sie eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner Ihres zuständigen Arbeitgeber-Service gestellt. Diese/Dieser stimmt binnen 48 Stunden das weitere Vorgehen der Bewerbersuche, die Vorauswahl der Bewerbervorschläge und die online Zusammenarbeit mit Ihnen ab.

Synonyme: Arbeitgeber-Service, Arbeitsangebot, Arbeitskraft, Arbeitsplatz, Arbeitsplatzangebot, Ausbildungsangebot, Ausbildungsplatzangebot, Azubi-Suche, Bewerbersuche, Jobbörse, Job-Portal, Online-Anzeige, Personalsuche, Stellenangebot, Stellenanzeige, Stellen-Portal, Stellensuche, Suchauftrag, Vermittlung, Vermittlungsauftrag, Vermittlungsservice

Lebenslagen: Personalauswahl, Stellenangebote und Verzeichnisse offener Stellen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Portal der Bundesagentur für Arbeit bietet die Möglichkeit, offene Stellen auszuschreiben und einen Vermittlungsauftrag zu erteilen. Eine Ansprechperson des Arbeitgeber-Service kontaktiert Sie und unterstützt Sie bei der Vermittlung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber.

Portal der Bundesagentur für Arbeit – für Arbeitgeber / Unternehmen

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

Keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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