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Die Förderung unterstützt Unternehmen finanziell bei der Durchführung von Teilzeitausbildungen. Dadurch sollen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle in Teilzeit erhöht werden.
Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit nach den Vorschriften von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) in Bayern für Personen ohne Altersbeschränkung bis zu 16 Monate, wenn diese nicht zeitgleich studieren oder einen höherwertigen Bildungsabschluss erlangen.
Die Förderung "Fit for Work - Chance Teilzeitausbildung" aus dem Europäischen Sozialfonds Plus wendet sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland, (a) die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung in Teilzeit (b) in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) abschließen und (c) die Teilzeitausbildung in Bayern durchführen.
Zuwendungsfähige Kosten sind eine Pauschale der Ausbildungsvergütung für die betriebliche Ausbildung in Teilzeit nach den Vorschriften von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) in Bayern.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 6 Monat(en) und 16 Monat(en).
Zuschuss in Höhe von 375 Euro je Ausbildungsmonat (Festbetrag) bis zu 16 Monate aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), insgesamt bis zu 6.000 Euro.
Synonyme: Förderung, Förderung Teilzeitausbildung, staatliche Förderung Teilzeitausbildung, Teilzeitausbildung, Zuschuss, Zuschuss Teilzeitausbildung
Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Betriebliche Ausbildung
Autor: Super-Admin
Ausbildungsbetriebe können über ESF Bavaria 2021 die Anträge vollständig digital abwickeln. Vor Antragstellung kann der Ausbildungsbetrieb unter Fördercheck eine erste Einschätzung erhalten, ob das Ausbildungsverhältnis voraussichtlich förderfähig ist.
Die Antragsfrist beträgt zwischen 1 Monat(en) und 3 Monat(en). Beantragung spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn (Ausschlussfrist). Bei Vereinbarung einer AsA-Maßnahme gelten gesonderte Fristen.
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