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Ausbildungsbetriebe; Beantragung einer Förderung für die Durchführung von Ausbildungsverhältnissen in Teilzeit

Zweck

Zweck der Förderung „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ ist es, die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle in Teilzeit zu erhöhen. Unternehmen werden daher finanziell bei der Durchführung von Teilzeitausbildungen unterstützt.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind betriebliche Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit in anerkannten Ausbildungsberufen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung mit Personen – unabhängig von deren Alter – für längstens 18 Monate (Bewilligungszeitraum).

Zuwendungsempfänger

Die Förderung „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ aus dem Europäischen Sozialfonds Plus wendet sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland,

  • die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung in Teilzeit
  • in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abschließen und
  • die Ausbildung in Bayern durchführen.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig ist die vom Betrieb geschuldete Ausbildungsvergütung.

Art und Höhe

Der Ausbildungsbetrieb kann für Ausbildungsverhältnisse, die frühestens am 01.06.2025 begonnen haben, einen Zuschuss in Höhe von monatlich 320 EUR erhalten, längstens bis zur Dauer von 18 Monaten, insgesamt also bis zu 5.760 EUR. Die weiteren Fördervoraussetzungen sind in den Förderhinweisen geregelt.

Synonyme:

Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Betriebliche Ausbildung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Ausbildungsbetriebe können über ESF Bavaria 2021 die Anträge vollständig digital abwickeln.

Vor Antragstellung kann der Ausbildungsbetrieb unter Fördercheck eine erste Einschätzung erhalten, ob das Ausbildungsverhältnis voraussichtlich förderfähig ist.

ESF Bavaria 2021

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Teilzeitberufsausbildung über die Datenbank ESF Bavaria 2021 gestellt werden.

Bei Personen, die mit AsA unterstützt werden, muss der Förderantrag spätestens drei Monate nach Vereinbarung der AsA-Leistung gestellt werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.