Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme

Bei der Anzeige der Nutzungsaufnahme handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die untere Bauaufsichtsbehörde lediglich über die bevorstehende Nutzungsaufnahme informieren.

Durch die Anzeige der Nutzungsaufnahme soll die untere Bauaufsichtsbehörde noch ausreichend Zeit haben, um die Benutzbarkeitsvoraussetzungen gegebenenfalls kontrollieren zu können.

Folgen bei Nichtanzeige

Zeigen Sie die Nutzungsaufnahme vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens zwei Wochen vorher an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden.

Synonyme: Nutzungsbeginn, Nutzungsbeginnsanzeige

Lebenslagen: Bauen, Bauverfahren

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Nutzungsaufnahme online anzeigen.

Nutzungsaufnahme online anzeigen

Fristen:

Sie müssen die Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vor Aufnahme anzeigen.

Rechtsbehelf:

Da keine Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde ergeht, können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

NutzungsbeginnNutzungsbeginnsanzeige

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.