Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie in Kürze die Ergebnisse
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Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des aktuellen Ausbildungsstandes.
Die Zwischenprüfung findet für Auszubildende mit regulärer 3-jähriger Ausbildungsdauer Mitte März im 2. Ausbildungsjahr statt.
Für Auszubildende, mit verkürzter Ausbildungsdauer (2 Jahre), findet die Zwischenprüfung bereits Mitte November des 2. Ausbildungsjahres statt.
Die Prüfung erstreckt sich auf alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, welche gemäß Ausbildungsrahmenplan in den ersten 3 Ausbildungshalbjahren zu vermitteln sind.
Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen Pflanzenvermehrung und Pflanzenbau statt.
Eine Wahl von Prüfungsschwerpunkten ist bei der Zwischenprüfung nicht möglich.
Dem Auszubildenden wird über das Ergebnis der Zwischenprüfung eine Bescheinigung ausgehändigt. Sie enthält Angaben über den Ausbildungsstand des Prüflings.
Der Ausbildungsbetrieb erhält einen Abdruck der Bescheinigung.
Synonyme: Pflanzentechnologe, Pflanzentechnologie, Pflanzentechnologin
Lebenslagen: Allgemeines, Betriebliche Berufsausbildung
Autor: Super-Admin
Sie können sich zur Zwischenprüfung gemäß § 5 Pflanzentechnologenausbildungsverordnung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres online anmelden.
Bei verkürzter Ausbildungsdauer (2 Jahre): 10. September des 2. Ausbildungsjahres.
Bei regulärer Ausbildungsdauer (3 Jahre): 20. Januar des 2. Ausbildungsjahres.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN