Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Für Ärztinnen und Ärzte, Unternehmerinnen und Unternehmer:
Sie sind verpflichtet, den begründeten Verdacht einer Berufskrankheit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unverzüglich zu melden.
Für Versicherte:
Versicherte können den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit auch selbst melden. Die Meldung ist formlos bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) möglich.
Wenn die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Berufskrankheit anerkennt, übernimmt sie alle erforderlichen Leistungen, die dazu dienen,
Um diese Ziele zu erreichen, zahlt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft verschiedene Leistungen. Zu diesen Leistungen können beispielsweise Ihre medizinischen Versorgung, Reha-Maßnahmen und berufliche Maßnahmen gehören.
Verbleiben trotz der Maßnahmen körperliche Beeinträchtigungen können Sie eine Rente erhalten. Dazu muss Ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mindestens 20 Prozent betragen. Die MdE muss mindestens 30 Prozent betragen für
Synonyme: Anzeige einer Berufskrankheit, Arbeitsbedingte Erkrankung, Berufliche Erkrankung, Berufskrankheit, Berufskrankheiten-Anzeige, Berufskrankheiten-Liste, BK-Meldung, BK-Verdachtsanzeige, BK-Verdachtsanzeige landwirtschaftliche Unfallversicherung, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Wie-Berufskrankheit
Lebenslagen: Anmeldepflichten, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit
Autor: Super-Admin
Für Ärzte, unternehmerische Personen, Krankenkassen:
Für Versicherte:
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.