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Bewachungsgewerbe; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Für folgende Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Bewachungsgewerbe) müssen Sie die bestandene Prüfung nachweisen:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich ‎öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder ‎im S/U-Bahn-Bereich)‎
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)‎
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)‎
  • Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen ‎bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von ‎Asylsuchenden oder Flüchtlingen)‎
  • Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbHGeschäftsführer, Betriebsleiter)‎

Dazu wird die Sachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Sie müssen zuerst einen schriftlichen Teil (120 Minuten, Multiple-Choice), danach einen mündlichen Teil bestehen.

Nach Bestehen der Prüfung werden Sie in das sogenannte Bewacherregister aufgenommen.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können sich online für die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe anmelden.

Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe

Fristen:

  • Eventuellen Anmeldeschluss der prüfenden IHK beachten.
  • Der Sachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.

Rechtsbehelf:

Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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