Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Betroffenenrechte basieren auf dem EU-Grundrecht auf Datenschutz und sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) näher definiert. Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte, die Sie gegenüber dem Verantwortlichen, der Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet (also z. B. gegenüber einer Behörde), geltend machen können:
Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob überhaupt personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Ist das der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitere Informationen wie insbesondere
Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung zu verlangen, wenn Sie feststellen, dass Ihre Daten unrichtig sind.
Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen, wenn beispielsweise
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen, wenn beispielsweise
Sie haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, sofern Ihre Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Hierbei müssen Sie die besondere persönliche Situation darlegen, um den Antrag zu begründen.
Synonyme: Datenschutz; Beantragung einer Auskunft, Datenschutz; Beantragung einer Berichtigung, Datenschutz; Beantragung einer Einschränkung der Verarbeitung, Datenschutz; Beantragung einer Löschung, Datenschutz; Widerspruchsrecht
Lebenslagen: Datenschutz
Autor: Super-Admin
Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.