Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Betroffenenrechte basieren auf dem EU-Grundrecht auf Datenschutz und sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) näher definiert. Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte, die Sie gegenüber dem Verantwortlichen, der Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet (also z. B. gegenüber einer Behörde), geltend machen können:
Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob überhaupt personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Ist das der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitere Informationen wie insbesondere
Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung zu verlangen, wenn Sie feststellen, dass Ihre Daten unrichtig sind.
Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen, wenn beispielsweise
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen, wenn beispielsweise
Sie haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, sofern Ihre Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Hierbei müssen Sie die besondere persönliche Situation darlegen, um den Antrag zu begründen.
Synonyme: Datenschutz; Beantragung einer Auskunft, Datenschutz; Beantragung einer Berichtigung, Datenschutz; Beantragung einer Einschränkung der Verarbeitung, Datenschutz; Beantragung einer Löschung, Datenschutz; Widerspruchsrecht
Lebenslagen: Datenschutz
Autor: Super-Admin
Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.