Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Personen, die dazu berechtigt sind, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz als Rechtsanwalt unter einer der in der Anlage zum Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) genannten Berufsbezeichnungen selbstständig tätig zu sein (europäische Rechtsanwälte), dürfen vorübergehend und gelegentlich anwaltlich in Deutschland tätig werden (sog. dienstleistende europäische Rechtsanwälte).
Europäischer Rechtsanwalt ist, wer eine (oder mehrere) der folgenden Berufsbezeichnungen führen darf:
Dienstleistende europäische Rechtsanwälte sind grundsätzlich zur Beratung auf dem Gebiet des deutschen Rechts befugt. Allerdings gilt die Einschränkung, dass sie in gerichtlichen Verfahren sowie in behördlichen Verfahren wegen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Dienstvergehen oder Berufspflichtverletzungen, in denen Mandanten nicht selbst den Rechtsstreit führen oder sich verteidigen dürfen, als Vertreter oder Verteidiger eines Mandanten nur im Einvernehmen mit einem nach den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung zugelassenen Rechtsanwalt (Einvernehmensanwalt) handeln dürfen.
Synonyme:
Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.