Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen, Beantragung einer Förderung

Zweck

Um die Digitalisierung in den bayerischen Pflegeeinrichtungen zu beschleunigen und die Einrichtungen finanziell zu entlasten bzw. die Umlage der Kosten auf die Pflegebedürftigen zu reduzieren, stellt der Freistaat Bayern insgesamt 15,0 Mio. Euro für eine Komplementärförderung ergänzend zur Bundesförderung bereit.

Gegenstand

Die Pflegeversicherung fördert nach § 8 Abs. 8 SGB XI die Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung. Ergänzend zur Förderung der Pflegeversicherung (§8 Abs. 8 SGB XI) wird im Rahmen der "100% WLAN-Strategie - Komplementärförderung" des Freistaates Bayern eine Komplementärförderung in Höhe von weiteren 12.000 Euro und maximal 40% der verausgabten Mittel gewährt.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind nach § 71 SGB XI zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

Zuwendungsfähige Kosten

Förderfähig sind Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen, die beispielsweise Investitionen in die IT- und Cybersicherheit, das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen unterstützen.

Förderfähig sind auch die Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Gefördert werden bis zu 40% der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro möglich.

Bayerische Pflegeeinrichtungen erhalten mit diesem Förderprogramm, ergänzend zum Abruf der Bundesmittel, weitere 40 % der nachgewiesenen Kosten aus Mitteln des Freistaats Bayern. Damit wird der Eigenanteil von 60 % auf 20 % reduziert sowie eine maximale Förderung in Höhe von 24.000 Euro (statt bisher 12.000 Euro) erreicht. Anträge auf Komplementärförderung können nur für Pflegeeinrichtungen gestellt werden, die in Bayern betrieben werden.

Synonyme: 100 %, 100% WLAN-Strategie, Beschleunigung der Digitalisierung, Komplementärförderung, stationären und ambulanten Einrichtungen, WLAN-Strategie

Lebenslagen: Arbeits- und tarifrechtliche Rahmenbedingungen, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Gesundheit und Fürsorge, Hardware, IT-Sicherheit, Öffentliche Förderung, Schulung, Software

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Förderung der Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung, die als Hauptzweck insbesondere die Entlastung der Pflegekräfte, die Verbesserung der pflegerischen Versorgung oder die Förderung einer stärkeren Beteiligung der Pflegebedürftigen verfolgen, digital beantragen.

Digitalisierung 100% WLAN - Komplementärförderung für Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen beantragen

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Rechtsbehelf:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth.


Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

100 %100% WLAN-StrategieBeschleunigung der DigitalisierungKomplementärförderungstationären und ambulanten EinrichtungenWLAN-Strategie

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.