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Fachakademie; Beantragung der Zulassung zur Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife

Die Fachakademie bereitet durch eine vertiefte berufliche und allgemeine Bildung auf den Eintritt in eine gehobene Berufslaufbahn vor. Sie baut auf einem mittleren Schulabschluss und in der Regel auf einer dem Ausbildungsziel dienenden beruflichen Ausbildung oder praktischen Tätigkeit auf. Die Fachakademie umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens zwei Schuljahre. Absolventinnen und Absolventen bestimmter Ausbildungsrichtungen können an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen, welche bei Bestehen zu einem Studium an einer Fachhochschule berechtigt.

Wer in der Abschlussprüfung der Fachakademie und in der Ergänzungsprüfung jeweils die Gesamtnote "sehr gut" erhält, erwirbt damit die fachgebundene Hochschulreife. Sie berechtigt zum Studium bestimmter Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen nach Maßgabe der Qualifikationsverordnung und der Liste der Zuordnung von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife zu Hochschulstudiengängen.

Synonyme:

Lebenslagen: Schulische Berufsausbildung, Weiterbildung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Der Zulassungsantrag ist bis spätestens 1. März an den Leiter der Fachakademie, an der die Prüfung abgenommen werden soll, zu richten.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.