Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt.
Der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnisklasse BE erhält zunächst eine Anwärterbefugnis. Nach Ausbildung und Ablegung einer Prüfung wird die Fahrlehrerlaubnis erteilt.
Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber oder der Inhaberin einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Die Fahrlehrerlaubnis sollte unmittelbar nach Bestehen der Fahrlehrerprüfung beantragt werden. Ohne den Fahrlehrerschein dürfen keine Fahrschülerinnen oder Fahrschüler ausgebildet werden.
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.