Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Familien in Not; Beantragung von Hilfen

Zweck

Die Leistungen der Stiftung sollen Familien, die unverschuldet in eine Notlage (z. B. durch Krankheit, Tod eines Familienangehörigen, Arbeitslosigkeit usw.) geraten sind, spürbar entlasten, wenn öffentliche und private Hilfen fehlen oder nicht ausreichen. Mit der Hilfe der "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" soll Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind Finanzierung notwendiger Anschaffungen (Möbel, Bekleidung, Schulmaterial), Vermeidung von Obdachlosigkeit (Mietkaution, Maklergebühr, erste Monatsmiete), Minderung von Schuldenverpflichtungen (unter besonderen Voraussetzungen) sowie Deckung sonstigen Bedarfs nach Absprache.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Die Förderung erfolgt als auflösend bedingte zweckgebundene Zuwendungen oder in begründeten Ausnahmefällen als zinsloses Darlehen. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem notwendigen Bedarf und den besonderen Umständen des Einzelfalls. In der Regel können bis zu 4.000 Euro bewilligt werden. In besonderen Ausnahmefällen können bis zu 10.500 Euro, in Fällen der Wohnraumbeschaffung bis zu 15.500 Euro gewährt werden.

Synonyme: Alleinerziehende, Familie, Kinder, Kleidung, Mutter, Notlage, Schulmaterial, Schwangerschaft

Lebenslagen: Finanzielle Notlagen, Finanzielle und sonstige Hilfen, Nach der Geburt

Autor: Super-Admin

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Rechtsbehelf:

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung, daher ist die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs nicht gegeben.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

AlleinerziehendeFamilieKinderKleidungMutterNotlageSchulmaterialSchwangerschaft

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.